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Falsch gestempelt

Einscheiben-Sicherheitsglas muss dauerhaft gekennzeichnet sein, dies geschieht im Allgemeinen durch eine Stempelung. Die Kennzeichnung muss auch im eingebauten Zustand sichtbar sein, damit das Glas zuverlässig als Einscheiben-Sicherheitsglas erkannt werden kann. Bei einer Reihe von lackierten Scheiben für eine Küchenrückwand wurde die weiße Lackierung auf der Stempelseite aufgebracht, der Stempel also überlackiert. Die Ansichtsseite der Scheiben ist die unlackierte Seite. Von dieser Seite aber sind die Stempel nun nicht mehr sichtbar. Die Scheiben haben also keine erkennbare Kennzeichnung und können daher nicht montiert werden. Zur Abhilfe werden die Scheiben vom Lieferanten wieder abgeholt, auf der unlackierten Seite nachgestempelt und wieder angeliefert. Diesen Aufwand hätte man sich ersparen können, zumal bei dem Auftrag explizit angegeben war, wo die Scheiben zu stempeln waren. Dies wurde auch auf der Auftragsbestätigung richtig ausgewiesen.

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